Garantie- und Gewährleistungsbedingungen
Hier finden Sie alle Informationen zu Ihren gesetzlichen Rechten und der freiwilligen Herstellergarantie für unsere Kaminöfen und Küchenherde.
1. Gesetzliche Gewährleistung
Für alle Produkte aus unserem Sortiment gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht (Gewährleistung) von 24 Monaten ab Übergabe der Ware. Dies ist Ihr gesetzliches Recht als Verbraucher bei Mängeln, die die Ware bereits beim Kauf hatte.
2. Freiwillige Herstellergarantie
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt der jeweilige Hersteller (Prity bzw. Verso) eine 2-jährige freiwillige Garantie auf den Korpus und die Schweißnähte des Ofens. Bitte beachten Sie, dass diese Garantie an folgende Bedingungen geknüpft ist:
Ausschluss von Verschleißteilen
Von dieser freiwilligen Herstellergarantie sind alle Teile ausgeschlossen, die durch den normalen Betrieb einer natürlichen Abnutzung, extremen thermischen Belastung oder mechanischen Beschädigung durch den Nutzer unterliegen. Dazu gehören ausdrücklich:
- Sichtscheiben (Kaminglas / Glaskeramik)
- Brennraumauskleidungen (Schamottsteine / Vermiculite)
- Gussroste (Ascheroste)
- Tür- und Glasdichtungen
- Türgriffe, Regler und Bedienelemente
Fachgerechter Einbau (Wichtig)
Der Garantieanspruch besteht nur dann, wenn der Ofen nachweislich durch einen qualifizierten Fachbetrieb (Heizungsbauer, Ofenbauer oder Kaminbauer) installiert und von Ihrem zuständigen Bezirkschornsteinfegermeister (in DE) bzw. der zuständigen Baubehörde (in AT) offiziell abgenommen wurde.
Sachgemäße Nutzung
Schäden, die durch Überhitzung (z. B. Verwendung von ungeeignetem oder zu viel Brennstoff), Feuchtigkeit oder unsachgemäße Bedienung entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln (Gewährleistung) werden durch diese Herstellergarantie in keiner Weise eingeschränkt.